allgemeine geschäftsbedingungen Die Preise für Wiederverkäufer verstehen sich in € einschl. Verbrauchssteuern und „Grüner Punkt“- Gebühren, zzgl. der gesetzlichen MwSt., freibleibend. Zustellung frei Haus ab einer Abnahmemenge von 72 Flaschen, auch sortiert, oder einem Nettoauftragswert von 600€. Bei Minder- mengen wird pauschal ein Frachtkostenzuschlag von 15€ erhoben. Lieferung in 6er-Kartons, sofern nicht anders angegeben. Mindestmenge je Sorte 6 Flaschen. Zahlung: Innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto oder netto ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Muster: Auf Wunsch liefern wir eine Flasche pro Sorte als Muster (ausgenommen hochpreisige und limitierte Ware sowie Bordeaux- Klassiker) portofrei mit einem Musterrabatt von 25 % auf den 72-Fl.-Staffelpreis. Alle Preise gültig bis 01.02. 2024 oder bis zum Erscheinen der neuen Preisliste. = für Veganer geeignet § 1 Allgemeines 1) Sämtliche Verkäufe an Geschäftskunden („Käufer“), die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, unterliegen den nachfolgenden Bedingungen. Sie sind wesentlicher Bestandteil jedes Vertrages und gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch in Zukunft für alle weiteren Geschäfte und Verträge. Entgegen- stehende, ergänzende oder abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich schriftlich zu. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen. (2) Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen und Nebenabreden haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von uns maßgebend. § 2 Angebote und Vertragsschluss, Schriftform (1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Jahrgangsänderungen vorbehalten. (2) Bestellungen des Käufers sind für diesen verbindlich und werden, soweit eine anderweitige schriftliche Bestätigung durch uns nicht erfolgt, durch die die Lieferung betreffende Rechnung/ Auftragsbestätigung angenommen. (3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertrags schluss vom Kunden abzugeben sind, insbesondere Kündigungen, Rücktrittserklärungen, Fristsetzungen, Mängel- anzeigen, Verlangen nach Kaufpreisminderung oder Schaden- ersatz, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. § 3 Preise und Zahlungsbedingungen (1) Sofern sich aus unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise Frei Haus innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und enthalten die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden „Grüner Punkt“-Gebühren, Zölle und Verbrauchsteuern ohne Mehrwertsteuer. Die Mehr- wertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungs- stellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei einer Bestellung eines Kunden aus dem Ausland gelten unsere Preise Ab Lager (EXW gem. Incoterms 2020) ohne eine etwaig anfallende Mehrwertsteuer, soweit nicht einzelvertraglich Abweichendes geregelt ist. Ein Käufer im Ausland ist jedoch zur Zahlung der Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe dann verpflichtet, wenn Mehrwertsteuer anfällt. Nach Abschluss des Kaufvertrages in Kraft tretende Abgaben oder Abgaben- erhöhungen gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. (2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis ohne Abzug bei Inlandsgeschäften innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, bei Bestellungen von Kunden aus dem Ausland sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen. Bei Neukunden und bei einer wesentlichen Veränderung der Bonität des Käufers behalten wir uns vor, Vorkasse zu fordern. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes bei uns an. In Hinblick auf die Folgen eines Zahlungs- verzugs gelten die gesetzlichen Regelungen; unser Anspruch gegenüber Kaufleuten, den Fälligkeitszins nach § 353 HGB zu fordern, bleibt unberührt. Insbesondere ist die Forderung ab Verzugseintritt mit 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. (3) Aufrechnungsansprüche sowie Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurück- behaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. (4) Zahlungen sind nur an uns direkt zu leisten, jedoch behalten wir uns vor, Forderungen gegen Kunden an Dritte abzutreten. (5) Wird nach Vertragsschluss erkennbar (z.B. durch Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, ggf. nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, § 321 BGB. § 4 Liefertermine, Rücktrittsrechte (1) Die von uns angegebenen Liefertermine sind unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart sind. Gleiches gilt für Bereitstellungstermine im Fall der Abholung der Ware durch den Kunden. (2) Sofern wir verbindliche Liefertermine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nicht- verfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer darüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den neuen voraus- sichtlichen Liefertermin mitteilen. Ist die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine vom Käufer bereits erbrachte Gegenleistung erstatten wir unverzüglich. Nicht verfügbar ist die Ware insbesondere dann, wenn ein Vorlieferant, mit dem wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, unverschuldet nicht oder verspätet liefert. Ebenso berechtigen uns das Eintreten höherer Gewalt, Streiks, Untergang der Ware auf dem Transport vom Vorlieferanten oder auf dem Wege zum Kunden sowie andere unvorhergesehene Ereignisse oder unerwartete Einfuhr- beschränkungen dazu, vom Kaufvertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. § 5 Gefahrenübergang, Versendung, Verpackungskosten (1) Wenn nichts anderes vereinbart ist, nehmen wir bei Inlands- geschäften den Versand nach eigenem Ermessen ab Lager oder bei Direktlieferung ab Lager unseres Lieferanten an die vom Käufer angegebene Lieferadresse vor. Bei unverzollter oder unversteuerter Lieferung haftet der Käufer für Zahlung der auf der Ware liegenden Abgaben und für die ordnungsgemäße Abfertigung gegenüber den Zollbehörden. Das Transportrisiko trägt der Käufer, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Transportversicherung gegen Berechnung einer Prämie von 1/2 % des Warenwerts von uns gedeckt. Die Versicherung der auf der Ware lastenden Abgaben bei unverzollter oder unversteuerter Lieferung obliegt dem Käufer. (2) Bei Bestellungen durch einen Kunden aus dem Ausland liefern wir, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, „ab Werk“ i.S.d. EXW (Incoterms 2020). (3) Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden in keinem Fall zurückgenommen. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Transport- verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen. (4) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Umständen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens sowie der Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Wir behalten uns alle übrigen vertraglichen Ansprüche, insb. den Rücktritt, vor. § 6 Mängelhaftung (1) Die gelieferte Kaufsache ist, wenn der Käufer Kaufmann ist, gemäß § 377 HGB unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von vier Werktagen schriftlich zu rügen. (2) Soweit ein Mangel an der Kaufsache vorliegt, können wir den Mangel zunächst nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigen. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis zahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzuhalten. (3) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine vom Kunden für die Nacherfüllung gesetzte Frist erfolglos verstrichen bzw. ist die Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen bei einem unerheblichen Mangel. (4) Ausscheidungen von Kristallen oder Trübstoffen sind kein Mangel. Ansprüche wegen nicht rechtzeitiger Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, wir handeln grob fahrlässig oder vorsätzlich. (5) Wir haften auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertrags- verletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist – vorbehaltlich der Regelungen unter nachfolgend Absatz 6– ausgeschlossen. (6) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Falle ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorher- sehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Kaufsache selbst entstanden sind, und nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Haftungsbeschränkungen greifen ebenfalls nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. (7) Rückgriffsansprüche des Käufers nach § 478 BGB werden von uns nur erfüllt, wenn der Käufer von seinen Kunden aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften in Anspruch genommen wird und uns innerhalb einer Woche nach Inanspruchnahme schriftlich informiert, damit wir die Ansprüche prüfen können. Gewährleistungsansprüche können nicht an Dritte abgetreten werden. § 7 Gesamthaftung Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 Absätze 5 und 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche und auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. § 8 Verjährung (1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechts- mängeln beträgt ein Jahr ab Übergabe. Diese Verjährungsfrist gilt auch für konkurrierende gesetzliche Ansprüche. (2) Abweichend von vorstehend Abs. 1 greifen für die Schadens- ersatzansprüche, für die wir gem. vorstehend § 6 Absätze 5 und 6 unbeschränkt haftet, die gesetzlichen Verjährungsregelungen. § 9 Eigentumsvorbehalt (1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. (2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung trotz Fälligkeit, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu ver- langen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht gleich die Erklärung des Rücktritts; die Erklärung des Rücktritts behalten wir uns aber vor. Zahlt der Kunde trotz Fälligkeit nicht, dürfen wir vorstehende Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Regelungen entbehrlich ist. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungs- erlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. (3) Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderun- gen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 1 Satz 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderung. (4) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner uns gegenüber bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unter- lagen aushändigt und dem Schuldner/Dritten die Abtretung mitteilt. (5) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter und im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. (6) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. § 10 Hinweis aufgrund des Datenschutzgesetzes Wir speichern und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich auf Grundlage der einschlägigen Datenschutz- vorschriften. Unsere ausführlichen Datenschutzhinweise und Hinweise zu Ihren Betroffenen- und Widerspruchsrechten finden Sie unter: https://www.eggerssohn.com/datenschutz/. § 11 EAN-Code Rechtsansprüche aufgrund etwaiger fehlerhafter Angaben eines Strich- oder ähnlichen Codes bzw. dessen fehlender oder mangelhafter Anbringung sind ausgeschlossen, es sei denn, wir handeln grob fahrlässig oder vorsätzlich. § 12 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. (2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. (3) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist unser Sitz, wenn der Käufer Kaufmann ist; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. (4) Bei Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame bzw. undurchführbare Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Interesse an der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken im Rahmen der Geschäftsbedingungen. § 13 Maßgebliche Vertragsfassung Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. EGGERSSOHN ist ein nach EG Öko-Verordnung zertifizierter Betrieb: DE-ÖKO-039 (GfRS) Stand: März 2023