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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Joh. Eggers Sohn GmbH

§ 1 ALLGEMEINES

  1.  Sämtliche Verkäufe unterliegen den nachfolgenden Bedingungen. Sie sind wesentlicher Bestandteil jedes Vertrages und gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch in Zukunft für alle weiteren Geschäfte und Verträge. Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich schriftlich zu. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
  2.  Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen und Nebenabreden haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von uns maßgebend.

§ 2 ANGEBOTE UND VERTRAGSSCHLUSS, SCHRIFTFORM

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Bestellungen des Käufers sind für diesen verbindlich und werden, soweit eine anderweitige schriftliche Bestätigung durch uns nicht erfolgt, durch die die Lieferung betreffende Rechnung/Auftragsbestätigung angenommen.
  3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden abzugeben sind, insbesondere Kündigungen, Rücktrittserklärungen, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Verlangen nach Kaufpreisminderung oder Schadenersatz, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.

§ 3 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Sofern sich aus unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise Frei Haus innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und enthalten die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Zölle und Verbrauchssteuern ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei einer Bestellung eines Kunden aus dem Ausland gelten unsere Preise Ab Lager (EXW gem. Incoterms 2010) ohne eine etwaiig anfallende Mehrwertsteuer, soweit nicht einzelvertraglich Abweichendes geregelt ist. Nach Abschluss des Kaufvertrages in Kraft tretende Abgaben oder Abgabenerhöhungen gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) bei Inlandsgeschäften innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, bei Bestellungen von Kunden aus dem Ausland sofort ohne Abzug zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes bei uns an. In Hinblick auf die Folgen eines Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen. Insbesondere ist die Forderung ab Verzugseintritt mit 8 Prozent-punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen.
  3. Aufrechnungsansprüche sowie Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  4. Zahlungen sind nur an uns direkt zu leisten, jedoch behalten wir uns vor, Forderungen gegen Kunden an Dritte abzutreten.

§ 4 LIEFERTERMINE, RÜCKTRITTSRECHTE

  1. Die von uns angegebenen Liefertermine sind unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart sind. Gleiches gilt für Bereitstellungstermine im Fall der Abholung der Ware durch den Kunden.
  2. Stellt sich nach Abschluss des Kaufvertrages heraus, dass ein Vorlieferant, mit dem ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde, nicht oder verspätet liefert, sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Teillieferungen auszuführen, soweit diese nicht das zumutbare Mindestmaß unterschreiten. Ebenso berechtigen uns das Eintreten höherer Gewalt, Streiks, Untergang der Ware auf dem Transport vom Vorlieferanten oder auf dem Wege zum Kunden sowie unvorhergesehene Einfuhrbeschränkungen vom Kaufvertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

§ 5 GEFAHRENÜBERGANG, VERSENDUNG, VERPACKUNGSKOSTEN

  1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, nehmen wir bei Inlandsgeschäften den Versand nach eigenem Ermessen ab Lager oder bei Direktlieferung ab Lager unseres Lieferanten an die vom Käufer angegebene Lieferadresse vor. Bei unverzollter oder unversteuerter Lieferung haftet der Käufer für Zahlung der auf der Ware liegenden Abgaben und für die ordnungsgemäße Abfertigung gegenüber den Zollbehörden. Das Transportrisiko trägt der Käufer, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Transportversicherung gegen Berechnung einer Prämie von 1/2 % des Warenwerts von uns gedeckt. Die Versicherung der auf der Ware lastenden Abgaben bei unverzollter oder unversteuerter Lieferung obliegt dem Käufer.
  2. Bei Bestellungen durch einen Kunden aus dem Ausland liefern wir, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, „ab Werk“ i.S.d. EXW (Incoterms 2010).
  3. Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden in keinem Fall zurückgenommen, ausgenommen sind Paletten. Der Käufer ist verpflichtet für eine Entsorgung der Transportverpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

§ 6 MÄNGELHAFTUNG

  1. Die gelieferte Kaufsache ist gemäß § 377 HGB unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Soweit ein Mangel an der Kaufsache vorliegt, können wir den Mangel zunächst nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigen. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis zahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzuhalten.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine vom Kunden für die Nacherfüllung gesetzte Frist erfolglos verstrichen bzw. ist die Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen bei einem unerheblichen Mangel.
  3. Ersatz für Flaschenweine mit Korkgeschmack kann nicht beansprucht werden, Ausscheidungen von Kristallen oder Trübstoffen sind kein Mangel. Ansprüche wegen nicht rechtzeitiger Lieferung sind ausgeschlossen.
  4. Wir haften auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist – vorbehaltlich der Regelungen unter nachfolgend Absatz 5 – ausgeschlossen.
  5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Falle ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Kaufsache selbst entstanden sind, und nicht für entgangenen Gewinn oder
    sonstige Vermögensschäden des Käufers. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Haftungsbeschränkungen greifen ebenfalls nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.
  6. Rückgriffsansprüche des Käufers nach § 478 BGB werden von uns nur erfüllt, wenn der Käufer von seinen Kunden aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften in Anspruch genommen wird und uns innerhalb einer Woche nach Inanspruchnahme schriftlich informiert, damit wir die Ansprüche prüfen können. Gewährleistungsansprüche können nicht an Dritte abgetreten werden.

§ 7 GESAMTHAFTUNG

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 Absätze 4 und 5 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche und auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 VERJÄHRUNG

  1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Übergabe. Diese Verjährungsfrist gilt auch für konkurrierende gesetzliche
    Ansprüche.
  2.  Abweichend von vorstehend Abs. 1 greifen für die Schadensersatzansprüche, für die wir gem. vorstehend § 6 Absätze 4 und 5 unbeschränkt haftet, die gesetzlichen Verjährungsregelungen.

§ 9 EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.
  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung trotz Fälligkeit, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht gleich die Erklärung des Rücktritts, wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde trotz Fälligkeit nicht, dürfen wir vorstehende Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Regelungen entbehrlich ist. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  3. Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 1 Satz 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderung.
  4. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner uns gegenüber bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner/Dritten die Abtretung mitteilt.
  5. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
  6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers in soweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 10 HINWEIS AUFGRUND DES DATENSCHUTZGESETZES

Die im Geschäftsverkehr mit unseren Kunden und Lieferanten anfallenden Daten werden im Firmenverbund gespeichert.
§ 11 EAN-CODE

  1. Rechtsansprüche aufgrund etwaiger fehlerhafter Angaben eines Strich- oder ähnlichen Codes bzw. dessen fehlender oder mangelhafter Anbringung sindausgeschlossen.

§ 12 GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT, SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
  3. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus undim Zusammenhang mit dem Vertrag ist unser Sitz; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
  4. Bei Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame bzw. undurchführbare Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Interesse an der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken im Rahmen der Geschäftsbedingungen.

§ 13 MASSGEBLICHE VERTRAGSFASSUN

Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

EGGERSSOHN ist ein nach EG Öko-Verordnung zertifizierter Betrieb: DE-ÖKO-039 (GfRS)